Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.03.1997 - 10 AZR 575/96: Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, weil er aufgrund individueller körperlicher Veranlagung infolge von Einwirkungen an seinem Arbeitsplatz immer wieder erkrankt und damit seine Arbeitsfähigkeit wesentlich herabgesetzt wird, so braucht er eine empfangene Zuwendung nicht zurückzuzahlen.


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    Title :

    Rückzahlung der tariflichen Sonderzuwendung bei Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen



    Published in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 23 ; 1293-1294


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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