Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 14.05.1997 - 7 ABR 26/96: Ein gekündigter Arbeitnehmer bleibt wählbar zum Betriebsrat, wenn seiner vor der Wahl erhobenen Kündigungsschutzklage nach der Wahl stattgegeben wird. Ein Ausschluß von der Wahl wegen der Kündigung ist ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften der Wählbarkeit, der im Anfechtungsverfahren geltend gemacht werden kann.


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    Title :

    Wahlanfechtung und Betriebsbegriff - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer



    Published in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 22 ; 1245-1246


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German