Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 14.05.1997 - 7 ABR 26/96: Ein gekündigter Arbeitnehmer bleibt wählbar zum Betriebsrat, wenn seiner vor der Wahl erhobenen Kündigungsschutzklage nach der Wahl stattgegeben wird. Ein Ausschluß von der Wahl wegen der Kündigung ist ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften der Wählbarkeit, der im Anfechtungsverfahren geltend gemacht werden kann.
Wahlanfechtung und Betriebsbegriff - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 22 ; 1245-1246
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Personal , Kündigung , Rechtsprechung , Wahl , Betriebsrat
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
BETRIEBSRATSWAHL: Hervorragendes Ergebnis nach Wahlanfechtung
Online Contents | 1999
Eigenkündigung des Arbeitnehmer
IuD Bahn | 1998
|IuD Bahn | 1997
|