Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 14.05.1997 - 7 ABR 26/96: Ein gekündigter Arbeitnehmer bleibt wählbar zum Betriebsrat, wenn seiner vor der Wahl erhobenen Kündigungsschutzklage nach der Wahl stattgegeben wird. Ein Ausschluß von der Wahl wegen der Kündigung ist ein Verstoß gegen wesentliche Vorschriften der Wählbarkeit, der im Anfechtungsverfahren geltend gemacht werden kann.


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    Titel :

    Wahlanfechtung und Betriebsbegriff - Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer



    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 22 ; 1245-1246


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch