Nach Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts kann sich der Arbeitnehmer nicht auf die Unwirksamkeit seiner Eigenkündigung berufen, wenn er diese unmißverständlich und mehrfach erklärt hat. Ein solches Verhalten würde gegen Treu und Glauben verstoßen.
Eigenkündigung des Arbeitnehmer
Personalwirtschaft ; 25 , 5 ; 58-59
1998-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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