Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.07.1995 - 10 AZR 885/94: Kündigt ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst oder endet dieses aufgrund eines Aufhebungsvertrags, besteht kein Anspruch auf Abfindung gemäß Sozialplan. Die damit verbundene unterschiedliche Behandlung von Arbeitnehmern verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Anderes gilt, wenn die Eigenkündigung oder der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber veranlaßt worden ist.
Sozialplanleistungen bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag
Betrieb ; 48 , 50 ; 2531-2532
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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