Für die fristlose Kündigung muß der Arbeitgeber gute Gründe haben. Zwei neue Entscheidungen (Fall 1: Abteilungsleiter; Fall 2: Leiter Rechnungswesen) zeigen allerdings, daß die Rechtsprechung die Position des Arbeitgebers stärkt. Beide Fälle werden sachkundig interpretiert.
Wer zu weit geht ...
Karriere Arbeitsrecht
manager magazin ; 27 , 11 ; 296, 298
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
RECHT + RISIKOMANAGEMENT - Risikomanagement - aber vieles geht zu weit
Online Contents | 1999
Forum der Meinungen: Getriebeentwicklung - wie weit geht die Automatisierung?
Online Contents | 2002
BIM-Einsatz bei kleineren Planungsprojekten – geht das nicht zu weit?
HENRY – Federal Waterways Engineering and Research Institute (BAW) | 2020
|Wie weit geht die Öffnung des Berufsbeamtentums für EU-Bürger?
IuD Bahn | 1994
|