Für die fristlose Kündigung muß der Arbeitgeber gute Gründe haben. Zwei neue Entscheidungen (Fall 1: Abteilungsleiter; Fall 2: Leiter Rechnungswesen) zeigen allerdings, daß die Rechtsprechung die Position des Arbeitgebers stärkt. Beide Fälle werden sachkundig interpretiert.


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    Title :

    Wer zu weit geht ...


    Subtitle :

    Karriere Arbeitsrecht


    Contributors:

    Published in:

    manager magazin ; 27 , 11 ; 296, 298


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    3 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






    BIM-Einsatz bei kleineren Planungsprojekten – geht das nicht zu weit?

    Vardanyan, Levon / Heimerl, Stephan / Kohler, Beate | HENRY – Federal Waterways Engineering and Research Institute (BAW) | 2020

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