Für die fristlose Kündigung muß der Arbeitgeber gute Gründe haben. Zwei neue Entscheidungen (Fall 1: Abteilungsleiter; Fall 2: Leiter Rechnungswesen) zeigen allerdings, daß die Rechtsprechung die Position des Arbeitgebers stärkt. Beide Fälle werden sachkundig interpretiert.


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    Titel :

    Wer zu weit geht ...


    Untertitel :

    Karriere Arbeitsrecht


    Beteiligte:
    Weber, Ulrich (Autor:in)

    Erschienen in:

    manager magazin ; 27 , 11 ; 296, 298


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






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