Für die fristlose Kündigung muß der Arbeitgeber gute Gründe haben. Zwei neue Entscheidungen (Fall 1: Abteilungsleiter; Fall 2: Leiter Rechnungswesen) zeigen allerdings, daß die Rechtsprechung die Position des Arbeitgebers stärkt. Beide Fälle werden sachkundig interpretiert.
Wer zu weit geht ...
Karriere Arbeitsrecht
manager magazin ; 27 , 11 ; 296, 298
01.01.1997
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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