Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.1997 - 5 AZR 766/95: Grundlage eines Beschäftigungsverbots mit der Folge der Lohnfortzahlungspflicht kann auch ein ärztliches Zeugnis des Inhalts sein, daß die Fortdauer der Beschäftigung Leib oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Den Arbeitgeber trifft die Beweislast dafür, daß die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot in Wahrheit nicht vorliegen. Der Arzt muß Fragen des Arbeitgebers nach dem Umfang des Beschäftigungsverbots beantworten, nicht aber nach den Gründen für dessen Ausspruch. In das nach § 3 MuSchG auszustellende ärztliche Zeugnis gehören nicht Angaben über Gesundheitszustand und Verlauf der Schwangerschaft.


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    Title :

    Mutterschutzlohn: Voraussetzungen des ärztlichen Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1 MuSchG


    Subtitle :

    Hoher Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses - Beweislast des Arbeitgebers für Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Annahmen



    Published in:

    Betrieb ; 50 , 31 ; 1570-1571


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Mutterschutzlohn und ärztliche Bescheinigung nach § 3 I MuSchG

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998



    Definition des ärztlichen Behandlungsfehlers

    Schaffartzik, W. / Neu, J. | British Library Online Contents | 2008


    Grenzen der ärztlichen Schweigepflicht

    Timm, Manfred | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1986