Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.4.1998 - 5 AZR 478/97: Darf eine Schwangere aufgrund gesetzlichen Beschäftigungsverbots die vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen, kann sie verpflichtet sein, eine andere, zumutbare Tätigkeit auszuüben. Dabei ist billiges Ermessen zu wahren, die Schwangere darf nicht über Gebühr belastet werden.
Mutterschutz: Zumutbare Ersatztätigkeit während eines schwangerschaftsbedingten Beschäftigungsverbots - Zuweisung nach billigem Ermessen
Der Betrieb ; 51 , 38 ; 1920-1922
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
TIBKAT | 1993
|IuD Bahn | 2000
|Zuweisung von überwachungsfreien Perioden während der automatischen Steuerung einer Vorrichtung
European Patent Office | 2023
|TIBKAT | 1905
|VERKEHRSRECHT - Zuweisung zu Kursen nach § 70 FeV
Online Contents | 2012