Der Arbeitgeber oder eine zuständige Stelle ist grundsätzlich verpflichtet eine fachkundige Überprüfung der Unbedenklichkeit des Arbeitsplatzes einer schwangeren Arbeitnehmerin vorzunehmen. Kommt er dem nicht nach und bestehen aus ärztlicher Sicht ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind ausgehen können, so darf der Arzt bis zu einer Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen. In einem Urteil vom 11.11.1998 gab das BAG einer Arbeitnehmerin Recht, darüber hinaus in dieser Zeit Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Der Fall wird erläutert und anschließend interpretiert.
Mutterschutz
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 4 ; 222-227
2000-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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