Nach allgemeiner Auffassung ist eine Kündigung des Arbeitgebers nicht nur dann unwirksam, wenn der Betriebsrat nicht beteiligt wurde, sondern auch bei unvollständiger Unterrichtung im Anhörungsverfahren. Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Anhörung wurden immer höher geschraubt. Das Bundesarbeitsgericht versucht in korrigierender Weise in die bisherige Entwicklung einzugreifen.
Neue BAG-Rechtsprechung zur Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen
Betrieb ; 50 , 3 ; 165-170
1997-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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