Bei Aufhebungsverträgen mit Abfindungsveränderungen grundsätzlich Schriftform wählen. Aus Grundsatz der Vertragsfreiheit ergibt sich, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer ungebunden sind, selbst bei Höhe der Abfindungszahlung. Darlegungen zur Beachtung der Freibeträge nach EStG, zum Beendigungszeitpunkt, Charakter einer Entschädigung, Einbehalt Lohnsteuerbetrages, Sozialversicherungsbeitragspflicht, Arbeitslosengeld u.a. Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer auf sozialversicherungsrechtliche Nachteile hinzuweisen.
Abfindungen aus arbeits-, steuer- und SV-rechtlicher Sicht
Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 1 ; 12-15
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
Steuerrecht , Zulage , Arbeitsrecht , Bezüge , Sozialrecht , Zivilrecht
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