Aufhebungsverträge mit Abfindungsvereinbarungen sollten grundsätzlich in Schriftform abgeschlossen werden. Ein gesetzlicher Mindest- oder Höchstrahmen für die Abfindungszahlungen besteht nicht, wobei gewisse Faustregeln angewendet werden. Aus steuerrechtlicher Sicht sind insbesondere die Steuerbefreiung nach Paragraph 3 Nr.9 EStG sowie der ermäßigte Steuersatz nach Paragraphen 34 und 24 EStG zu berücksichtigen. Weitere Fragen, wie Steuerprogression, Sozialversicherungspflicht, Verhältnis zum Arbeitslosengeld und Sperrzeit, zusätzlich Ruhenstatbestand und Erstattungspflicht des Arbeitgebers werden kurz angesprochen. Der Arbeitgeber ist gemäß Rechtsprechung dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer auf sich möglicherweise ergebende sozialversicherungsrechtliche Nachteile hinzuweisen.
Abfindungen aus arbeits-, steuer- und SV-rechtlicher Sicht
Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 1 ; 12-15
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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