Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.06.1996 - 10 AZR 883/95: Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, daß bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt, nach dem Ansprüche für die Zukunft auch aus wiederholten Zahlungen nicht hergeleitet werden können, nicht nur Ansprüche für die Zukunft, sondern auch für den laufenden Bezugszeitraum ausgeschlossen werden können. Der Arbeitgeber ist aufgrund eines solchen Vorbehalts jederzeit frei, erneut zu bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen er eine Gratifikation gewähren will.


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    Title :

    Arbeitsrecht: Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation


    Contributors:

    Published in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 19 ; 1028-1029


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die Gratifikation

    Beese, Walter | TIBKAT | 1941



    Der Rechtsanspruch auf Gratifikation

    Grünbaum, Kurt | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1922



    Arbeitsrecht

    Haberkorn, Kurt | IuD Bahn | 1995