In absehbarer Zeit wird der Bildschirm mit seiner Hard- und Software an Büroarbeitsplätzen flächendeckend zum Einsatz kommen, im Produktionsbereich findet eine analoge, jedoch zeitversetzte Entwicklung statt. Die EU-Richtlinie aus dem Jahre 1990 ist die aktuelle Vorschrift über Bildschirmarbeitsplätze und muß in nationales Recht über eine entsprechende Verordnung umgesetzt werden. Als Gesundheitsrisiken der Bildschirmarbeitsplätze bestätigen sich nach vielen Diskussionen beeinträchtigende Wirkungen bei der Sehfunktion, dem Halte- und Stützapparat und dem psychovegetativen Formenkreis. Klassische Berufskrankheiten durch Bildschirmarbeit wurden bislang nicht anerkannt.
EU-Richtlinie "Bildschirmarbeit" in der Praxi
Sicherheitsingenieur ; 27 , 9 ; 14-19
1996-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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