Die Richtlinie 94/9/EG für explosionsgeschützte Anwendungen (ATEX 95) - die Abkürzung leitet sich von Atmospère Explosibles ab - ist seit dem 1. Juli 2003 EU-weit anzuwenden. Wenn bisher nur elektrische Betriebsmittel betrachtet wurden, so sind nun auch nicht-elektrische Betriebsmittel und Schutzsysteme mit einbezogen. Der Beitrag erläutert ausführlich Begriffe, die im Zusammenhang der Richtlinie von Bedeutung sind, mit denen Fachleuten jedoch oft Schwierigkeiten haben, wie z.B. "Zonen", "Temperaturklassen", "Explosionsgruppe" oder "Kategorie". Es wird zwischen primärem und sekundärem Explosionsschutz unterschieden und am Beispiel des Drehimpulsgebers EEx OG 9 die ATEX-spezifische Kennzeichnung aufgeschlüsselt.
ATEX-Richtlinie in der Praxi
Erläuterungen der ATEX-Kennzeichnung bei Drehimpulsgebern
Antriebstechnik ; 42 , 9 ; 37-39
2003-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
EU-Richtlinie "Bildschirmarbeit" in der Praxi
IuD Bahn | 1996
|Qualitätsmanagement in der Praxi
IuD Bahn | 1998
|IuD Bahn | 2003
|IuD Bahn | 1995
|