1990 entstand die Richtlinie 90/270 EWG über Mindestvorschriften zum Gesundheitsschutz bei Arbeiten am Bildschirm. Die Bildschirmrichtlinie, deren Umsetzungspflicht ins nationale Recht bis 1992 bestand, ist in Deutschland wegen des im Bundestag 1994 nicht mehr verabschiedeten Arbeitsschutzrahmengesetzes noch nicht realisiert. Im Artikel werden die wichtigsten Inhalte der Richtlinie - die z.Z. in unterschiedlichen Vorschriften und Normen enthalten sind - erläutert: Beurteilung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsplatzgestaltung, der Arbeitsorganisation, der Anforderungen an die Mensch-Maschine-Schnittstelle und die Notwendigkeit von Untersuchungen der Augen und des Sehvermögens.
Ziele und Umsetzung der Europäischen Richtlinie für die Bildschirmarbeit
DIN-Mitteilungen ; 74 , 11 ; 733-737
1995-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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