Durch die EU-Richtlinie 90/270 wird für die Bildschirmarbeit ein gesetzlicher Rahmen festgelegt, um unnötige Belastungen zu vermeiden und die Produktivität zu erhöhen. Durch eine entsprechende Umsetzung entfaltet dieses internationale Gesetz auch national seine Gesetzeskraft. Ein hohes Verbesserungspotential wird deutlich, weil mehr als die Hälfte der an den Bildschirmarbeitsplätzen Tätigen über tägliche Gesundheitsbeschwerden klagen. Eine Beschränkung des Gesetzes auf den Bürobereich gibt es nicht.
Die EU-Richtlinie 90/270 zur Bildschirmarbeit
Technische Überwachung ; 37 , 4 ; 43-46
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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EU-Richtlinie "Bildschirmarbeit" in der Praxi
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