Unterweisen bedeutet das Weitergeben von Kenntnissen zum Zweck des Erwerbs von Fertigkeiten. Eine Verständnis- und Anwendungskontrolle ist Bestandteil der Unterweisung. Unterweisungen des Personals werden in vielen Vorschriften des Arbeitsschutzes gefordert, so beispielsweise in Unfallverhütungsvorschriften und in den technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung. Über die Notwendigkeit solcher Unterweisungen besteht allseits Einvernehmen, doch zeitliche Abstände, Form und Inhalt sind die "Stolpersteine" und somit Anlaß, diese eigentlich sinnvolle und vorgeschriebene Maßnahme zu unterlassen oder bestenfalls nur halbherzig durchzuführen. Das darf und muß nicht sein.


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    Title :

    Unterweisung tut not


    Subtitle :

    Sicheres Arbeiten muß gelernt sein


    Contributors:

    Published in:

    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Die Schnellschreib-Unterweisung

    Bode, Karl | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1933


    Rahmenplan für die Unterweisung

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 2000


    Rahmenplan für die Unterweisung

    Chr. Van Rijckeghem, 85 rue de France, 1060 Bruxelle | IuD Bahn | 1998



    Unterweisung muss Hand und Fuss haben

    British Library Online Contents | 2006