Unterweisen bedeutet das Weitergeben von Kenntnissen zum Zweck des Erwerbs von Fertigkeiten. Eine Verständnis- und Anwendungskontrolle ist Bestandteil der Unterweisung. Unterweisungen des Personals werden in vielen Vorschriften des Arbeitsschutzes gefordert, so beispielsweise in Unfallverhütungsvorschriften und in den technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung. Über die Notwendigkeit solcher Unterweisungen besteht allseits Einvernehmen, doch zeitliche Abstände, Form und Inhalt sind die "Stolpersteine" und somit Anlaß, diese eigentlich sinnvolle und vorgeschriebene Maßnahme zu unterlassen oder bestenfalls nur halbherzig durchzuführen. Das darf und muß nicht sein.


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    Titel :

    Unterweisung tut not


    Untertitel :

    Sicheres Arbeiten muß gelernt sein


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1996


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Die Schnellschreib-Unterweisung

    Bode, Karl | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1933


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