Die Unterweisung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsschutzmaßnahmen in einem Unternehmen. Sie ist eine allgemeine Pflicht des Arbeitgebers, die in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt ist. Unterweisen bedeutet, den Beschäftigten über die Gefahren, die bei der Arbeit drohen, aufzuklären. Die Mitarbeiter sind so zu unterweisen, dass sie Gefahren erkennen und entsprechend handeln. Grundsätzlich sind Unterweisungen mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Dabei müssen sie sorgfältig dokumentiert werden.
Die Unterweisung - ein wichtiges Führungsinstrument
EUKDialog ; 4 ; 6-8
2006-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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