Die erste deutsche Eisenbahn hatte die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Im Jahre 1863 gab es in Deutschland neun Staatsbahnsysteme und vier Privatbahnsysteme. 1848 wurden Eisenbahnkommissariate gebildet, die das Gesellschaftsstatut der Eisenbahngesellschaften zu überwachen hatten; weiterhin hatte das Kommissariat nach der Fertigstellung einer Eisenbahn diese zu revisionieren und der Regierung die Zulässigkeit der Betriebseröffnung mitzuteilen. Erst 1920 setzte sich im Staatsvertrag der Gedanke einer einheitlichen Reichseisenbahn durch. Das heutige geschlossene Eisenbahnsystem sollte gewahrt werden.


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    Title :

    Eisenbahnaufsicht - historisch betrachtet


    Subtitle :

    Entwicklung der Aufsicht über das Eisenbahnwesen



    Published in:

    Eisenbahningenieur ; 47 , 4 ; 43-47


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    5 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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