Das Zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bringt wesentliche Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), die für alle am Eisenbahnwesen Beteiligten von Belang sein werden. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber ernstliche Probleme, die erstmals nach der großen deutschen Bahnreform im Bereich der behördlichen Eisenbahnaufsicht aufgetreten waren, entschlossen angepackt und gelöst. Als die Kernbereiche sind zu nennen die netzbezogene Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, die Erweiterung der Kontroll- und Eingriffsbefugnisse des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), die Einbeziehung der Halter von Eisenbahnfahrzeugen und die Verpflichtung des EBA, von Amts wegen diskriminierungsfreien Netzzugang sicherzustellen. Der in Fachkreisen heftig umstrittene § 11 des AEG zur Stilllegung von Eisenbahninfrastrukturen ist novelliert.
Zweite Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Neues zur Eisenbahnaufsicht
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 52 , 1-2 ; 61-62, 64-65
2003-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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Zweite Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Neues zur Eisenbahnaufsicht
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