Das zweite Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften bringt wesentliche Änderungen des AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), die für alle am Eisenbahnwesen Beteiligten von Belang sein werden. Mit der Novelle hat der Gesetzgeber ernste Probleme, die erstmals nach der großen deutschen Bahnreform im Bereich der behördlichen Eisenbahnaufsicht aufgetreten waren, entschlossen angepackt und gelöst. Als die Kernbereiche sind zu nennen die netzbezogene Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden, die Einbeziehung der Halter von Eisenbahnfahrzeugen und die Verpflichtung des EBA (Eisenbahn-Bundesamt), von Amtswegen diskriminierungsfreien Netzzugang sicherzustellen. Der in Fachkreisen heftig umstrittene Paragraph 11 des AEG zur Stillegung von Eisenbahninfrastrukturen ist novelliert.
Zweite Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Neues zur Eisenbahnaufsicht
Second amending law on Germany's general railway legislation, introducing a new railway supervisory organization
ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; 52 , 1/2 ; 61-65
2003
4 Seiten, Quellen
Article (Journal)
German
Zweite Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) - Neues zur Eisenbahnaufsicht
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