Die erste deutsche Eisenbahn hatte die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Im Jahre 1863 gab es in Deutschland neun Staatsbahnsysteme und vier Privatbahnsysteme. 1848 wurden Eisenbahnkommissariate gebildet, die das Gesellschaftsstatut der Eisenbahngesellschaften zu überwachen hatten; weiterhin hatte das Kommissariat nach der Fertigstellung einer Eisenbahn diese zu revisionieren und der Regierung die Zulässigkeit der Betriebseröffnung mitzuteilen. Erst 1920 setzte sich im Staatsvertrag der Gedanke einer einheitlichen Reichseisenbahn durch. Das heutige geschlossene Eisenbahnsystem sollte gewahrt werden.
Eisenbahnaufsicht - historisch betrachtet
Entwicklung der Aufsicht über das Eisenbahnwesen
Eisenbahningenieur ; 47 , 4 ; 43-47
01.01.1996
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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