Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluß vom 24.05.1995 grundlegende Aussagen zur Zulässigkeit einer Mitbestimmung im öffentlichen Dienst gemacht und ein Landesmitbestimmungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluß verdeutlicht eine Tendenz zur restriktiven Beurteilung der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst, auch gegenüber früherer Rechtsprechung. Betont wird die im Hinblick auf das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip notwendige Handlungsfähigkeit des Staates. Der Beschluß wird näher erläutert und in seinen inhaltlichen Auswirkungen diskutiert. Auf die Ausstrahlungswirkungen in den Bereich von Bahn und Post mit ihrer Zweispurigkeit des Mitarbeitervertretungsrechts wird hingewiesen.
Mitbestimmung im öffentlichen Dienst - der neue Beschluß des BVerfG
Zeitschrift Beamtenrecht ; 44 , 3 ; 82-93
1996-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
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