Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.1995 - 2 AZR 923/94: Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist. Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen.


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    Title :

    Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung über die Schwerbehinderteneigenschaft


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 45 , 11 ; 580-582


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    3 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung (hier: Schwerbehinderteneigenschaft)

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