Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.08.1995 - 2 AZR 923/94: Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist. Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen.
Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung über die Schwerbehinderteneigenschaft
Betrieb ; 45 , 11 ; 580-582
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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