Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 923/94: Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Stellenbewerbers ist auch dann uneingeschränkt zulässig, wenn die Behinderung, auf der die Anerkennung beruht, tätigkeitsneutral ist. Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB rechtfertigen.
Anfechtung des Arbeitsvertrages - Täuschung über Schwerbehinderteneigenschaft
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 7 ; 371-374
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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