Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 3.12.1998 - 2 AZR 754/97: Die unrichtige Beantwortung der Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft kann die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung rechtfertigen. Ficht der Arbeitgeber im Anschluss an eine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers den Arbeitsvertrag dementsprechend an und verweigert er die Entgeltfortzahlung, kommt - in Abkehr von der bisher entgegenstehenden Rechtsprechung - als Regelfolge die rückwirkende Anfechtung in Betracht.
Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung (hier: Schwerbehinderteneigenschaft)
Der Betrieb ; 52 , 16 ; 852-853
1999-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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