Eisenbahnbundesamt (EBA): Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. EBA bedient sich externer Sachverständiger vorzugsweise dann, wenn es darum geht, Tatbestände vor Ort und die Übereinstimmung bestimmter Tatbestände mit gesetzlichen Forderungen und dem Stande der Technik festzustellen. Umfassend werden die Grundlagen und Grenzen für den Einsatz von Sachverständigen, deren Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung behandelt; nennt die Teilbereiche für deren Tätigkeit und beschreibt das Procedere für die Anerkennung durch das EBA.


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    Title :

    Externer Sachverstand für das Eisenbahn-Bundesamt



    Published in:

    Eisenbahntechnische Rundschau ; 45 , 10 ; 631-636, 638


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    8 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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