Im Zuge der Strukturreform der Bundeseisenbahnen ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit Wirkung vom 1. Januar 1994 als selbständige Bundesoberbehörde errichtet worden. Dieses Amt gliedert sich vorläufig in eine Zentrale und 15 Außenstellen. Im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist das EBA Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnverkehrsunternehmen. Als besondere Aufgaben obliegen dem EBA die Betriebsgenehmigung für Eisenbahninfrastrukturunternehmen, Planfeststellung und Plangenehmigung für Schienenwege, Zulassung eisenbahnspezifischer Bauarten, Bauteile und Baustoffe und die Überwachung des Ist-Zustandes von Schienenfahrzeugen.
Das Eisenbahn-Bundesamt
Organisation und Aufgaben
Eisenbahningenieur ; 45 , 9 ; 614, 616-621
1994-01-01
8 pages
Article (Journal)
German
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