Eisenbahnbundesamt (EBA): Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes und Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. EBA bedient sich externer Sachverständiger vorzugsweise dann, wenn es darum geht, Tatbestände vor Ort und die Übereinstimmung bestimmter Tatbestände mit gesetzlichen Forderungen und dem Stande der Technik festzustellen. Umfassend werden die Grundlagen und Grenzen für den Einsatz von Sachverständigen, deren Aufgaben, Kompetenz und Verantwortung behandelt; nennt die Teilbereiche für deren Tätigkeit und beschreibt das Procedere für die Anerkennung durch das EBA.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Externer Sachverstand für das Eisenbahn-Bundesamt


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Eisenbahntechnische Rundschau ; 45 , 10 ; 631-636, 638


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Extemer Sachverstand für das Eisenbahn-Bundesamt

    Achterberg, Martin | Online Contents | 1996


    EBA - Eisenbahn-Bundesamt -

    Faiveley | IuD Bahn | 1994


    Das Eisenbahn-Bundesamt

    Stuchly, Horst | IuD Bahn | 1994


    Aus dem Eisenbahn-Bundesamt

    Online Contents | 2004


    Aus dem Eisenbahn-Bundesamt

    Online Contents | 2001