Schwerbinderte sind Personen mit Grad Behinderung von wenigstens 50%. Bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen Gesamtauswertung maßgeblich. Feststellung Behinderung durch Behörde. Sonderschutz verlischt mit Wegfall Voraussetzungen. Arbeitgeber haben auf 6 von 100 Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Renten nicht auf Arbeitsentgelt anrechenbar. Freistellung von Mehrarbeit möglich. Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen. Kündigung bedarf Zustimmung Hauptfürsorgestelle. Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung; Wahl Schwerbehindertenvertretung ab wenigstens 5 Schwerbehinderten, Rechte wie Betriebsrat, eigene Organstellung.


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    Title :

    Gesetzlicher Schutz für Schwerbehinderte


    Subtitle :

    Höchstrichterliche Rechtsprechung, Praktische Vorschläge



    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 2 ; 86-97


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    12 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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