Schwerbinderte sind Personen mit Grad Behinderung von wenigstens 50%. Bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen Gesamtauswertung maßgeblich. Feststellung Behinderung durch Behörde. Sonderschutz verlischt mit Wegfall Voraussetzungen. Arbeitgeber haben auf 6 von 100 Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Renten nicht auf Arbeitsentgelt anrechenbar. Freistellung von Mehrarbeit möglich. Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen. Kündigung bedarf Zustimmung Hauptfürsorgestelle. Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung; Wahl Schwerbehindertenvertretung ab wenigstens 5 Schwerbehinderten, Rechte wie Betriebsrat, eigene Organstellung.
Gesetzlicher Schutz für Schwerbehinderte
Höchstrichterliche Rechtsprechung, Praktische Vorschläge
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 2 ; 86-97
1995-01-01
12 pages
Article (Journal)
German
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