Das neue SGB IX vom 19. Juni 2001 (BGBI. I S. 1046) trägt den Titel "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen". Es soll für eine einheitliche Praxis der Rehabilitation behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen sorgen, einschließlich chronisch Kranker. Seine rund 160 Paragraphen umfassen nicht nur das im Herbst vergangenen Jahres novellierte Schwerbehindertengesetz (SchwbG), sondern ändern auch zahlreiche andere Gesetze. Das SGB IX enthält praktisch alle behindertenspezifischen Vorschriften, die bislang in "zersplitterten" Regelungen des Sozial- und Arbeitsrechts anzutreffen waren. Der Beitrag geht insbesondere auf Änderungen im neuen Recht ein, wie z. B. die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers.
Schwerbehinderte: Normen unter neuem Dach
Arbeit und Arbeitsrecht ; 56 , 7 ; 300-302
2001-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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