Schwerbinderte sind Personen mit Grad Behinderung von wenigstens 50%. Bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen Gesamtauswertung maßgeblich. Feststellung Behinderung durch Behörde. Sonderschutz verlischt mit Wegfall Voraussetzungen. Arbeitgeber haben auf 6 von 100 Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Renten nicht auf Arbeitsentgelt anrechenbar. Freistellung von Mehrarbeit möglich. Zusatzurlaub von 5 Arbeitstagen. Kündigung bedarf Zustimmung Hauptfürsorgestelle. Besonderheiten bei außerordentlicher Kündigung; Wahl Schwerbehindertenvertretung ab wenigstens 5 Schwerbehinderten, Rechte wie Betriebsrat, eigene Organstellung.


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    Titel :

    Gesetzlicher Schutz für Schwerbehinderte


    Untertitel :

    Höchstrichterliche Rechtsprechung, Praktische Vorschläge



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 2 ; 86-97


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1995


    Format / Umfang :

    12 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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