Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93: Es stellt keinen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot in § 812a BGB dar, wenn bei krankheitsbedingten Fehlzeiten mit Lohnfortzahlung freiwillige Sonderzahlungen gekürzt werden. Eine diesbezügliche Betriebsvereinbarung verstößt nicht gegen § 75 BVerfG, da sie vom Beurteilungsermessen der Betriebspartner gedeckt ist. Eine Regelung, die auf zurückliegende Fehltage abstellt, erfüllt allerdings nicht ihren Zweck, so daß eine hierauf abstellende Differenzierung unwirksam ist.
Anwesenheitsprämien: Kürzung auch bei krankheitsbedingten Fehlzeiten mit Lohnfortzahlung
Betrieb ; 48 , 16 ; 830-832
1995-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Lohnfortzahlung: Atteste - nicht immer wasserdicht
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