Unternehmer zur Bestellung Gefahrgutbeauftragten verpflichtet. Arbeitgeber hat betriebsrat über Personalplanung nach § 92 BdrVG zu unterrichten. Mitbestimmungsrecht kann sich aus § 99 BetrVG ergeben bei Neueinstellung oder Versetzung. Beauftragung eines Dienstleisters, Bestellung, Einsatz eines Leiters unterliegen keiner Mitbestimmung. Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Durchführung Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung. Unterstützungspflicht Betriebsrat auch für Gefahrgutbeauftragten. Er hat Betriebsrat bei Beschleunigungen, Unfalluntersuchungen einzubeziehen.


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    Title :

    Beteiligung des Betriebsrates im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeauftragtenverordnung


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 12 ; 768-771


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German