Verpflichtung der Arbeitsgeber Zugang zu elektronischen Kommunikationssystem zu ermöglichen, derzeit noch nicht für alle Fälle geregelt. Nutzungsrecht muß immer wieder gerichtlicht erkämpft werden. Nutzungsanspruch nur wenn elektronische Kommunikationswege - und systeme im Betrieb für in- und externe Kontakte üblich sind. In Betrieben als elektronisches Entwicklungsland kann durch Arbeitsgeber Ausstattung entgegen gehalten werden. Betriebsräte sollten Anspruch auf betriebliche und unternehmensübergreifende Kommunikation offensiv durchsetzen.


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    Title :

    Daten-Highways auch für Betriebsräte


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 11 ; 692-697


    Publication date :

    1995-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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