Das Instrument der Änderungskündigung, um den Arbeitnehmer zur Weiterarbeit auf einem anderen Arbeitsplatz zu veranlassen, hat bislang nicht die Bedeutung erlangt, die ihr nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugedacht ist. Sie ist in der Praxis nicht einfacher zu handhaben als die Beendigungskündigung, doch ist sie als vorletzte "Sanktion" vor der endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geboten.
Die Änderungskündigung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 22 ; 1073-1079
1995-01-01
7 pages
Article (Journal)
German
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