Die Änderungskündigung (§ 2 KSchG) bereitet in der arbeitsrechtlichen Praxis nach wie vor erhebliche Schwierigkeiten. Sie ist auch auf den Fall der außerordentlichen Kündigung anwendbar. Sie ist einer zweistufigen Prüfung zu unterziehen, ob einerseits die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt und andererseits die Befristung des Weiterbeschäftigungsangebots sachlich begründet ist. Je tiefgreifender die Änderung zuungunsten des Arbeitnehmers ausfällt, desto strengere Maßstäbe sind an die Notwendigkeit der Kündigung anzulegen.
Hauptprobleme der Änderungskündigung
Betrieb ; 50 , 47 ; 2378-2382
1997-01-01
5 pages
Article (Journal)
German
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