Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.1995 - 7 AZR 936/94: Bindet das Arbeitsamt die Zuweisung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme an eine spätere Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ist dessen Befristung nicht ausgeschlossen, da mit der Zuweisung keine Rechte des Arbeitnehmers auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrags begründet werden. Der Arbeitgeber kann einen Vertrauenstatbestand jedoch dadurch schaffen, daß er die berechtigte Erwartung weckt, nach Abschluß der Maßnahme das Arbeitsverhältnis unbefristet fortzusetzen.
Befristetes Arbeitsverhältnis: ABM-Maßnahme als sachlicher Befristungsgrund
Betrieb ; 48 , 47 ; 2374-2375
1995-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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