Das Kündigungsgesetz macht den Kündigungsschutz von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (persönliche, Dauer des Arbeitsverhältnis, betriebliche Mindestgröße) abhängig. Bei der zu erhebenden Klage handelt es sich nicht um eine Leistungsklage, sondern um eine Feststellungs- oder Gestaltungsklage, wenn diese darauf gerichtet ist, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Der Arbeitgeber hat die Tatsachen zu beweisen, die die Kündigung bedingen und zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben.


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    Title :

    Die Kündigungsschutzklage


    Subtitle :

    Arbeits- und Sozialrecht



    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 18 ; 653-659


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    7 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German