Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für das gesamte Eisenbahnwesen; Zuständigkeit umfaßt die Eisenbahnen des Bundes und der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der BRD. Aufgaben verteilen sich auf vier Abteilungen - Abt. 1: Recht, Planfeststellung, Zentrale Dienste; Abt. 2: Fahrweg, Betrieb; Abt. 3: Fahrzeuge, Werke; Abt. 4: Investitionen Fahrweg. Detailangaben zu den Abteilungen. Nachgeordnet sind 15 Außenstellen.


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    Title :

    Eisenbahn-Bundesamt bezieht endgültigen Sitz in Bonn


    Subtitle :

    Kurzberichte



    Published in:

    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





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