Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für das gesamte Eisenbahnwesen; Zuständigkeit umfaßt die Eisenbahnen des Bundes und der Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Ausland für das Gebiet der BRD. Aufgaben verteilen sich auf vier Abteilungen - Abt. 1: Recht, Planfeststellung, Zentrale Dienste; Abt. 2: Fahrweg, Betrieb; Abt. 3: Fahrzeuge, Werke; Abt. 4: Investitionen Fahrweg. Detailangaben zu den Abteilungen. Nachgeordnet sind 15 Außenstellen.
Eisenbahn-Bundesamt bezieht endgültigen Sitz in Bonn
Kurzberichte
Eisenbahntechnische Rundschau ; 43 , 9 ; 603-604
1994-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Leitartikel - Armin Keppel, Präsident Eisenbahn-Bundesamt, Bonn
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