Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten, ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Hatte der Arbeitsgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, so wird regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.


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    Title :

    Neue Rechtsprechung Arbeitsrecht


    Subtitle :

    Kündigung bei Selbstbeurlaubung


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 10 ; 364


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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