Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten, ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Hatte der Arbeitsgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, so wird regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.
Neue Rechtsprechung Arbeitsrecht
Kündigung bei Selbstbeurlaubung
Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 10 ; 364
1994-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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