Tritt der Arbeitnehmer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub an, so verletzt er seine arbeitsvertraglichen Pflichten, ein solches Verhalten ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darzustellen. Hatte der Arbeitsgeber die Urlaubsgewährung ausdrücklich abgelehnt, so wird regelmäßig sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung vorliegen.


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    Titel :

    Neue Rechtsprechung Arbeitsrecht


    Untertitel :

    Kündigung bei Selbstbeurlaubung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 10 ; 364


    Erscheinungsdatum :

    1994-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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