Ist ein Arbeitnehmer während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Nebenbeschäftigung nachgegangen, so kann je nach den Umständen auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. Ist in derartigen Fällen der Beweiswert des Attestes erschüttert bzw. entkräftet, so hat der AN konkret darzulegen, weshalb er krankheitsbedingt gefehlt hat und trotzdem der Nebenbeschäftigung nachgehen konnte.
Neue Rechtssprechung Arbeitsrecht
Kündigung wegen Nebentätigkeit bei Krankheit
Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 3 ; 108
1994-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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