Die Mitglieder des Betriebsrates üben ihr Amt unentgeldlich als Ehrenamt aus, ihnen dürfen im Hinblick auf die Amtsführung von keiner Seite Vergütungen oder sonstige Vorteile gewährt werden, ebenso besteht ein Behinderungsund Benachteiligungsverbot. Ausführungen zu Freistellungsansprüchen, Arbeitsentgelt, Aufwandsersatz, Kündigungsschutz und Haftungsfragen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Die Rechtsstellung der Wahlvorstände, Wahlbewerber und gewählten Mitglieder des Betriebsrat


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 48 , 7 ; 243-248


    Publication date :

    1994-01-01


    Size :

    6 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German





    Betriebsrat hilft Zeitarbeitern

    Skowronek, Andrea | IuD Bahn | 2007


    Der Euro-Betriebsrat

    Däubler, Wolfgang / Klebe, Thoma | IuD Bahn | 1995


    Bildungsplanung des Betriebsrat

    Beyer-Peter, Detlev | IuD Bahn | 2000


    Datenschutz und Betriebsrat

    Brandt, Jochen | IuD Bahn | 2009