Bundesarbeitsgericht GS Senat, Beschluß vom 27.9.1994 - GS 1/89 (A): Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.
Arbeitnehmerhaftung: Änderung der Grundsätze im Wege der Rechtsfortbildung
Betrieb ; 47 , 44 ; 2237-2239
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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